Ja, was ist denn jetzt eigentlich eine Rebsorte? Und was ist eine Weinart?
Eine Rebsorte ist die Traubenart, wie z. B. Riesling, Silvaner, Kerner, Spätburgunder usw. Die Weinart beschreibt die Art, wie der Wein hergestellt wurde. Es gibt insgesamt 5 Stück. Die 5 Weinarten in Deutschland sind durch das Weingesetz geregelt.
Fangen wir mal mit den zwei einfachsten an:
- Weißwein:
Weiße Trauben werden gekeltert/ausgepresst und der Saft wird vergoren.
- Rotwein:
Rote Trauben werden entweder klassisch auf der Maische vergoren oder mittels Maischeerhitzung behandelt.
So, und jetzt haben wir dann noch drei weitere Weinarten. Die Letzte wird wahrscheinlich etwas unbekannt sein. Alle drei ähneln sich ein wenig, zumindest von der Farbe her. Und zwar wäre das einmal der…
- Weißherbst
- Rosé
- Rotling
Was ist jetzt was? Starten wir mit dem…
- Weißherbst:
Der Weißherbst besteht aus roten Trauben, die wie ein Weißwein gekeltert/ausgepresst werden. Dadurch löst sich ein wenig Farbstoff und der Wein sieht rosa bis lachsfarben aus. Die Besonderheit beim Weißherbst ist, dass diese Weinart zu 100 % aus einer Rebsorte bestehen muss! D. h. auch die sogenannte Süßsreserve, die ich als Winzer verwenden darf um den Restzucker am Schluss einzustellen, muss aus der gleichen Rebsorte bestehen wie der Wein.
Beispiel: Es steht Portugieser Weißherbst auf dem Etikett, dann ist auch nur die Rebsorte Portugieser verwendet worden.
Das Ganze wird im Wein/Kellerbuch festgehalten, auf dem Antrag für Qualitätswein vermerkt und von der Weinkontrolle kontrolliert.
Bekannt ist diese Weinart fast ausschließlich hier bei uns in der Pfalz!! Hier sind wir Marktführer
- Rosè:
Der Rosè besteht ebenfalls aus roten Trauben, die wie ein Weißwein verarbeitet werden. Der Unterschied zum Weißherbst liegt darin, dass ich beim Rosé eine andere rote Rebsorte hineinverschneiden darf. Dadurch kann die Farbe von Rosa bis fast hellrot gehen.
International ist der Rosè weitaus bekannter 😉.
- Rotling:
Der Rotling ist schon was ganz Besonderes. Er ist die einzige Weinart, in der sowohl weiße, als auch rote Trauben verwendet werden dürfen.
Der Rotling wird genauso, wie der Weißherbst, der Rosè oder der Weißwein gekeltert/ausgepresst. Hier kommen dann gleich beide Rebsorten (rot und weiß) zusammen auf die Kelter und der Saft wird dann vergoren.
Beheimatet ist diese Weinart vor allem im badischen und im fränkischen. Der Bekannteste Vertreter ist wohl der Badisch Rotgold.
Das sind sie, die fünf ein Weinarten die es in Deutschland gibt und die vom Weingesetz zugelassen sind. Wenn du da noch weitere Fragen hast, gerne unten in die Kommentare schreiben.
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